
Ihre Pflicht ist unsere Aufgabe
Wir übernehmen für Sie als Eigentümer/ Mieter von verschiedensten Flächen oder Betreiber von Verkehrswegen die Räum- und Streupflicht bei Schnee und Glätte.
Diese Verkehrssicherungspflicht zur Vermeidung von Unfällen erstreckt sich auf öffentliche und auch auf private Grundstücke, Straßen und Wege – von den Bahnsteigen auf den Bahnhöfen, Bus- und Tramhaltestellen bis hin zu privaten Einfahrten und Parkplätzen.